Führerausweis auf Probe

Was bedeutet Führerausweis auf Probe?

Bei Ihrem ersten Führerausweis der Kategorie A bzw. A beschränkt (Motorrad) oder B (Auto) haben Sie eine Probezeit von drei Jahren.
Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis unter dem Punkt 4b «Ablaufdatum».

 

Was muss ich wissen?

  • Sie müssen innerhalb des ersten Jahres den Weiterbildungskurs besuchen, sonst kann Sie die Polizei in einer Kontrolle büssen.
  • Mit dem Führerausweis auf Probe gilt: null Alkohol beim Fahren.
  • Wenn Sie während der Probezeit einen Führerausweisentzug haben, verlängert sich Ihre Probezeit um ein Jahr.
  • Bei einem zweiten Führerausweisentzug während der Probezeit verlieren Sie den Führerausweis und Sie müssen alles neu machen.

Welche Weiterbildungskurse muss ich machen?

Sie müssen innerhalb des ersten Jahres den Weiterbildungskurs besuchen, sonst kann Sie die Polizei in einer Kontrolle büssen.

 

Wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Wenn Sie den Weiterbildungskurs gemacht haben, schicken wir Ihnen den unbefristeten Führerausweis am Ende Ihrer Probezeit.
Sie müssen nichts unternehmen.

 

Ich habe die Weiterbildung nicht besucht, was jetzt?

Nach dem Ende der Probezeit dürfen Sie nicht mehr fahren. Sie haben die Möglichkeit die Weiterbildung nachzuholen. Melden Sie sich für die Weiterbildung an und schicken Sie die Anmeldebestätigung an info@stva.zh.ch. Danach erhalten Sie eine Tagesfahrbewilligung, mit der Sie am Kurstag fahren dürfen (vom Wohnort bis zum Kursort und zurück).

 

Ich habe meinen ausländischen Führerausweis umgetauscht, warum habe ich eine Probezeit?

Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, müssen Sie spätestens nach einem Jahr Ihren ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Liegt zwischen dem Prüfungsdatum und dem Einreisedatum weniger als ein Jahr, erhalten Sie einen Führerausweis auf Probe.